Allgemein

  • ,

    Steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen

    .

    Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden ab 1. Januar 2020 für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind, wie…